AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MSmedia - Vertragswesen/allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche und private Kunden

Vertragsvereinbarung

Ein Vertrag über Leistungen von MSmedia kommt mit der Annahme des Antrages des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages durch MSmedia auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zustande.
MSmedia kann jederzeit die Erbringung der Leistung für den Auftraggeber von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen bzw. einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder ein Vorrang spezieller Vereinbarungen von den Nachfolgenden gelten nur wenn diese in der Produktbeschreibung enthalten oder schriftlich in den Vertrag einbezogen worden sind.
MSmedia behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
Sowie MSmedia bei von dem Auftraggeber gewünschten Stillstand der Arbeiten eingesetzte Mitarbeiter nicht anderweitig beschäftigen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Wartezeiten MSmedia mit 60% der üblichen Sätze zu vergüten.

Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen von MSmedia ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsschluss aktuellen Produktbeschreibung/Preisliste. Diese kann bei MSmedia angefordert oder auf elektronischem Weg beispielsweise via Internet abgerufen werden, oder aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
MSmedia steht es zu, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern, bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Leistungseinbußen für den Auftraggeber bewirkt werden.
Preisänderungen oder erhebliche Leistungsänderungen gelten, soweit kein Widerspruch auf die entsprechende Benachrichtigung binnen 4 Wochen erfolgt, als genehmigt.
Soweit MSmedia kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
MSmedia ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-)Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
Die Preise für Warenlieferungen verstehen sich einschließlich der üblichen Verpackung.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Preise, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in € (Euro) exkl. aller Steuern. Sie gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge).
Gegebenfalls anfallende Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.

Liefertermin
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

Zahlung
Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 8 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Bei Zahlungsverzug kommt der Auftraggeber ohne Mahnung am Fälligkeitstag in Verzug. Von da an gelten Verzugszinsen in Höhe der zu diesem Zeitpunkt geltenden bankmäßigen Kreditzinsen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Bemängelungen zurückzuhalten.

Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber MSmedia wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
MSmedia haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt- Carriers eingetreten, so tritt MSmedia alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MSmedia die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von MSmedia oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von MSmedia autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat MSmedia auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen MSmedia ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten der Fa. MSmedia durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch MSmedia nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von MSmedia gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 1.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. MSmedia ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.

Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
Gegen Ansprüche von MSmedia kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggebern steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
der Kunde nicht mehr auf die MSmedia-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird,
oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von MSmedia liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn MSmedia oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.

Gewährleistung
In Gewährleistungsfällen hat MSmedia das Recht zur Nachbesserung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber MSmedia gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von MSmedia die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Gewährleistungsbegehren sind MSmedia regelmäßig unverzüglich, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. MSmedia kann ihre Nachbesserungshandlungen vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen. Der Auftraggeber soll von MSmedia ggf. zur Verfügung gestellte Störungsmeldungsformulare benutzten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.

Gerichtsstand und sonstige allgemeine Bedingungen
Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist alleiniger Gerichtsstand der sich aus dem Sitz von MSmedia ergebende Gerichtsbezirk. MSmedia ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Der Auftraggeber hat MSmedia innerhalb eines Monats:
jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Auftraggebers,
bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Auftraggebergemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
jede Änderung des Namens des Auftraggebers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von MSmedia geführt wird, sowie Adressänderungen anzuzeigen.
Erfüllungsort ist der Sitz von MSmedia. E-Mails gelten mit als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von MSmedia gestattet.
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
MSmedia wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von MSmedia bzw. Nutzung der Dienste von MSmedia gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ist sie durch eine dem Sinn der Regelung entsprechende gültige Regelung zu ersetzen. Alle übrigen Regelungen bleiben erhalten. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke.
Es gelten die Angebote von MSmedia. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischen Recht, insbesondere UrhG, BGB und HGB. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

Ergänzende Regelungen für Software-Entwicklung und Design
Durchführung der Leistungen, Fristen, Änderungen
Die Durchführung der jeweiligen Leistungen (Leistungsphasen) orientiert sich an dem für die Realisierung des Projektes aufgestellten Zeitplan, sonst nach Ermessen von MSmedia. Ggf. auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers sind von den Fristen für MSmedia in Abzug zu bringen.
Erkennt MSmedia, dass die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig , objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird MSmedia dies dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis mitteilen. Der Auftraggeber wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb angemessener Frist sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter oder in Ermangelung einer Feinspezifikation oder wegen deren Anpassung, vergütet der Auftraggeber an MSmedia gesondert. Etwaige Termine oder Fristen werden bei nicht ganz geringfügigen Verzögerungen oder Mehraufwand durch solche Defizite hinfällig. Die Verzögerungen oder der Mehraufwand können durch Analyse- und Bearbeitungsaufwand hinsichtlich der Feinspezifikation sowie deren Anpassung als auch zusätzliche Arbeiten, Nacharbeiten und Änderungen am Projekt selbst bedingt sein bzw. diese Folge haben.
Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, gilt die aktuelle Preisliste von MSmedia oder der diesem Vertrage zugrundegelegte Stunden- /Tagessatz, in Ermangelung eines solchen, der übliche.
Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt der Auftraggeber MSmedia einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. MSmedia kann die Arbeiten am Projekt im übrigen einstellen oder unterbrechen, wenn die ausführenden Mitarbeiter zur Bearbeitung des Prüfauftrags benötigt werden oder sich im Falle der Einigung über Änderungen oder Zusatzwunsch deren Ausführung auf die Projektarbeit auswirken kann und diese evtl. überflüssig macht.
MSmedia wird dem Auftraggeber das Prüfergebnis und - im Falle der Zumutbarkeit - gleichzeitig ihre Konditionen zur Durchführung mitteilen. Der Auftraggeber wird unverzüglich mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Im Falle der Erkenntnis über die fehlerhafte Feinspezifikation bzw. Erteilung eines Prüfauftrages entfallen evtl. als fest vereinbarte Termine oder Fristen. Soweit die Durchführung der Änderungen Auswirkungen auf die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien hat, werden die Parteien unverzüglich eine schriftliche Anpassung dieser Regelung, insbesondere der Vergütung vorsehen. Kommt keine solche ausdrückliche Einigung zustande, werden aber die vom Kunden gewünschten Arbeiten durchgeführt, sind sie bei einer Festpreisvereinbarung zusätzlich nach §§ 612 / 632 BGB angemessen zu vergüten, was im Zweifel heißt, dass auch in diesem Fall die üblichen Sätze von MSmedia zur Anwendung kommen.
Jede der Leistungsphasen (auch sog. Freigabe durch den Auftraggeber ) nimmt der Auftraggeber gesondert ab. Dies gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Milestones oder vergleichbaren Projektabschnitten. MSmedia ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen.
Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich (d.h. nach einer angemessenen Prüffrist) schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese in einem Protokoll festzuhalten und ggf. MSmedia unverzüglich zuzustellen. Offensichtliche Mängel, die nicht in das Protokoll aufgenommen worden sind, können später von dem Auftraggeber gegen die MSmedia nicht mehr geltend gemacht werden.
Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen
Grundsätzlich richtet sich der Ort der Leistungserbringung nach dem Sitz von MSmedia.

Zur Sphäre von MSmedia
Das von MSmedia konkret zu schaffende, bzw. geschaffene Datenwerk/Konzept/ bzw. die Software basiert nach ihrem Wissensstand auf persönlich geistigen Leistungsergebnissen/Zusammenstellungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der der Leistung zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden. Der daraus entstehende Quellcode bleibt jedoch als geistiges Eigentum beim Autor.
Die Haftung von MSmedia aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird bei leichter Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden auf einen Betrag begrenzt, der den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht übersteigt, und die MSmedia bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, gekannt hat oder hätte kennen müssen, bzw. die MSmedia als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.
Ein für den Fall des Leistungsverzuges oder der von MSmedia zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wird dahin begrenzt, dass der Höhe nach nur bis zu 50% des Gesamthonorars und für unmittelbare Schäden gehaftet wird.
Sind bei einer Abnahme Mängel festgehalten worden, so wird MSmedia diese wie schriftlich festgelegt, ansonsten gem. den allgemeinen Bedingungen beseitigen.
MSmedia räumt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt, ab dem die diesbezüglichen Leistungsrechnungen von MSmedia vom Auftraggeber vollständig beglichen sind und soweit nicht schriftlich ein anderes vereinbart worden ist - an ihrer erbrachten Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung von MSmedia.
Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken bzw. Datenbanken geschuldet, erhält der Auftraggeber nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch MSmedia durchgeführten Leistungen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von MSmedia entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf das Produkt im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Die Abtretung oder Übertragung der Nutzungsrechte darf nicht ohne Zustimmung der Auftragnehmerin erfolgen.

Zur Sphäre des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert MSmedia zu, dass ihr übergebene Materialen zur Einarbeitung in das Datenwerk bzw. der Software frei von Schutzrechten Dritter sind. Sollte MSmedia jedoch von Dritten wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber MSmedia sofort fällig von jeglichen Aufwendungen und (Vermögens-) Schäden frei. Dies gilt insbesondere für etwaige notwendige Kosten (auch Honorarvorschüsse) für eine angemessene Rechtsverteidigung.
Der Auftraggeber wird MSmedia die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie evtl. erforderliche Räume, Personal und Geräte unverzüglich zur Verfügung stellen. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise diese Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich insbesondere nach der Art der von MSmedia zu erbringenden Leistungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung repräsentativ sind. Die Einzelheiten hinsichtlich der genauen Ausprägung der Testdaten und deren Umfangs gibt MSmedia noch im Bedarfsfalle vor, wenn dies nicht die Vertragspartner einvernehmlich miteinander festlegen.
Der Auftraggeber wird die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendige Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder MSmedia hierzu beauftragen, insbesondere das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Service- Programme ( Tools ) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie erforderliche sonstige Software. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Sache des Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird MSmedia bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangel ergeben.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens MSmedia nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderung zurückzuführen sind.
Sind etwa gemeldete Mängel nicht MSmedia zuzurechnen, wird der Auftraggeber MSmedia den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten ( insbesondere Reisen zu den üblichen Sätzen ) vergüten.
Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter Feinspezifikation oder wegen deren Anpassung vergütet der Auftraggeber an MSmedia gesondert. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erteilt der Auftraggeber MSmedia einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. Auf ein hierauf erstelltes Leistungsangebot wird der Auftraggeber unverzüglich mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Das Nutzungsrecht an Leistungsergebnissen kann nur mit Zustimmung von MSmedia auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in der Leistungsbeschreibung erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projekts vereinbart wird. Ist vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Leistung von MSmedia auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

IV. Sonstiges
Als Kommunikationswege gelten insbesondere auch die herkömmlichen Telefoniewege sowie die Informationsübertragung via Internet. Zur transparenten, zweckmäßigen Kommunikation wollen die Parteien regelmäßig über E-Mail kommunizieren. Die Parteien verschlüsseln oder signieren elektronische Nachrichten und Daten nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
Der Archivdatenaustausch zwischen den Parteien erfolgt zum einen entweder über File Transfer Protokoll (ftp) hilfsweise auch per Hypertext Transfer Protokoll (http) und zum anderen via Festspeicher (z.B. CD-ROM). Soweit ISP Dienste von MSmedia zur Durchführung der Kommunikation und des Datenaustausches in Anspruch genommen werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MSmedia für ISP-Dienstleistungen.
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen sofortigen Einleitung von Maßnahmen zur Klärung, soweit Ansatzpunkte für etwaige Störungen bei der Zustellung von E-Mail ersichtlich werden (z.B. sog. 'bounce'-Meldungen).
Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten geltend gemacht werden, ist der Auftraggeber gehalten, MSmedia unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung von MSmedia keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und MSmedia auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen

Geltungszeitraum für Verträge (Stand: ab 01. Juli 2002) mit
MSmedia Manfred Spirk, Königsbergstraße 85 A-8261 Sinabelkirchen

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